Handyvertrag vorzeitig kündigen
Um einen Handyvertrag vorzeitig kündigen zu können müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, da wie bei allen anderen Arten von Verträgen auch bei einem Handyvertrag gewisse Regelungen bestehen.
Beispielsweise ist es in der Regel möglich einen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn man entweder ins Ausland umzieht oder aber einen längeren Auslandsaufenthalt vor sich hat.
Es ist außerdem auch Möglich einen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn man sich mit dem Anbieter des Handyvertrages darauf einigt die restliche anfallende Grundgebühr zu überweisen, wobei dies allerdings letztlich eine reine Entscheidung des Anbieters bleibt.
Eine weitere Möglichkeit einen Handyvertrag vorzeitig zu kündigen ist es, wenn man in seinem Freundes- oder Bekanntenkreis jemanden findet, der bereit ist den Handyvertrag zu übernehmen. Dies kann bei den meisten Mobilfunkanbietern ohne Probleme gemacht werden und bedarf lediglich der Schriftform.
Ist keine dieser Möglichkeiten den Handyvertrag vorzeitig zu kündigen umsetzbar hat man immerhin noch die Möglichkeit die monatlich anfallenden Gebühren für diesen Handyvertrag durch einen Tarifwechsel zu senken und ihn dann nicht mehr zu benutzen. Zwar fallen für den Tarifwechsel eventuell geringe Kosten an, die sich aber in der Regel auf längere Sicht gesehen bezahlt machen.
Auf keinen Fall akzeptieren die Anbieter von Handyverträgen eine schlechte Netzabdeckung oder den Diebstahl des Handys als Kündigungsgrund.
Wie bei jedem anderen Vertrag ist es auch beim Handyvertrag nur möglich diese vorzeitig zu kündigen, wenn man sich mit dem Vertragspartner einigt, kommt eine solche Einigung nicht zu Stande ist man in der Regel dazu gezwungen, den Handyvertrag über seine gesamte Laufzeit aufrecht zu erhalten.
Autor: http://www.contentworld.com/authors/profile/362/


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